Recht und Steuern

"Auffahrtsschienen" für behinderten Mieter

Ein schwer körperbehinderter Mieter muss eine Chance haben, zur Haustüre seines Wohnobjekts zu gelangen. Dies soll aber mit baulichen Maßnahmen in verantwortbarer Weise gewährleistet werden.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Rollstuhlfahrer zwei mobile Auffahrtsschienen aus Aluminium angeschafft, die ihm die Möglichkeit gaben, über die Treppe zur Haustüre seiner Wohnanlage zu gelangen. Das schien der Hausverwaltung ein zu riskantes Unterfangen. Ein Besucher des Objekts zum …

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