Recht und Steuern

Duldung von Kränen

Auch der Luftraum über einem Grundstück gehört noch dessen Eigentümer und darf deswegen nicht so ohne Weiteres von Fremden genutzt werden. Das dachte sich auch der Eigentümer eines bebauten Großstadtgrundstücks. Ihn störten mehrere Baukräne, die zwar auf fremdem Grund standen, deren Ausleger aber immer wieder seine eigene "Lufthoheit" verletzten. Unter bestimmten Bedingungen kann der Kranbesitzer gezwungen werden, solche Belästigungen zu vermeiden, sich also einen anderen Zugang zur …

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