Recht und Steuern

Pflicht zum Lüften

Wenn wegen des winterlichen Klimas Wohnräume gut geheizt, aber schlecht gelüftet werden, haben Schimmelpilze beste Wachstumsvoraussetzungen. Lüftet der Mieter zu wenig und bildet sich dadurch Schimmel, darf er die Miete wegen des Schimmels nicht kürzen und muss eventuell sogar für die Schimmelbeseitigung zahlen. Oft kommt es zwischen Mietern und Vermietern allerdings zu Streit darüber, wer den Schimmelpilz verursacht hat. Um seine Obhutspflicht zu wahren, muss aber der Mieter den Vermieter …

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