Deutsche Kreditwirtschaft fürchtet zu starke Eingriffe bei Immobiliengeschäften

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) hat die Deutsche Kreditwirtschaft den Gesetzentwurf kritisiert. Es sei zwar angemessen, dass der Ausschuss für Finanzstabilität den Immobilienmarkt in Deutschland sorgsam im Auge behalte. Aber trotz zum Teil deutlicher Preissteigerungen in einigen Ballungsgebieten liege gegenwärtig in Deutschland keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor. Einen konkreten Anlass zur Verabschiedung des Gesetzes gebe es insofern nicht, heißt es.

Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert daher, den Umfang des makroprudentiellen Instrumentariums zu verringern und sich nur auf ein Instrument , nämlich Loan-To-Value, zu beschränken, eine stärkere regionale Differenzierung beispielsweise durch Einführung einer generellen Ausnahme für Kleindarlehen im Sinne des § 24 BelWertV (Grundschuldbetrag ≤ 400 000 Euro) zu gewährleisten und drittens eine generelle Ausnahme für Förderdarlehen im Immobilienbereich zu schaffen.

Die komplette Stellungnahme können Sie dem beigefügten PDF-Dokument entnehmen. 

Noch keine Bewertungen vorhanden


X