ECSP-Verordnung: europaweite Harmonisierung der Schwarmfinanzierung

Jürgen Mertens, CEO, Achtstein Invest AG
Quelle: Achtstein Invest AG

Die Zeiten des "eigenen Süppchens" sind vorbei - und das ist auch gut so. Denn während Europa an vielen Stellen bereits erfolgreich zusammenwächst, war dies im Bereich des Crowdinvestments bisher nicht der Fall. Das wird sich künftig ändern, denn am 5. Oktober 2020 wurde vom Europäischen Parlament die Verordnung zum European Crowdfunding Service Provider (ECSP) verabschiedet. Damit wurden wichtige Maßstäbe für das Crowdfunding-Geschäft der Zukunft gesetzt, gelten werden sie ab dem 10. November 2021 für alle europäischen Crowdfunding-Dienstleister. Die Verordnung bringt sowohl den Anbietern als auch den Anlegern echte Vorteile. Einer der wichtigsten Punkte betrifft die Einbindung des gesamten EU-Kapitalmarkts: Mit der neuen Verordnung ist es Anbietern möglich, ihr Crowdfunding-Produkt im gesamten europäischen Markt anzubieten, ohne dabei verschiedene nationale Regelungen beachten zu müssen. Ab dem 10. November werden mit den dann geltenden einheitlichen Bestimmungen Rechtsunsicherheiten verringert und gleichzeitig wird ein Anreiz für die Investition in Projekte anderer EU-Länder gefördert. Die neuen Vorschriften gelten für Crowdfundings von bis zu 5 Millionen Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten.

Sowohl die Anbieter- als auch die Investorenseite profitiert von den neuen Beschlüssen des Parlaments, denn nach den neuen Vorschriften müssen Crowdfunding-Dienstleister ihre Kunden über potenzielle finanzielle Risiken einzelner Projekte in Form eines Basisinformationsblatts informieren, welches die Crowdfunding-Plattform beziehungsweise der Projektträger in einer einheitlichen Form anzufertigen hat. Damit bekommen die Interessenten einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Informationen und etwaige Risiken. Für die Plattformbetreiber ist es vorteilhaft, dass mit der europäischen Regelung der bürokratische Aufwand verringert wird, da nur noch ein "zentrales Dokument" angefertigt werden muss.

Die neue ECSP-Verordnung bietet den Plattformen zudem große Chancen für die Skalierung und die Erschließung neuer Geschäftsfelder. Die derzeitig noch bestehenden nationalen Crowdfunding-Vorschriften sind nicht einheitlich, was Rechtsunsicherheit mit sich bringt und Investitionen in Projekte in anderen Ländern verringert. Crowdfunding-Dienstleister werden davon abgehalten, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten. Für Anleger war es bisher schwer, die Angebote zu vergleichen, die Informationsbeschaffung für Interessenten der diversen Projekte einfacher. Diese erhalten nun eine solide Grundlage, um mögliche Investmentprojekte zu beurteilen. Mit der neuen Verordnung wird also der Pool potenzieller Anleger für Start-ups, Innovatoren und kleine Unternehmen vergrößert. Diese profitieren wiederum von einer größeren Auswahl an Projekten. Des Weiteren wird diesen ein besserer Schutz geboten, da man sich auf einen europäischen Rechtsstandard verlassen kann. Und noch einen Vorteil bietet die neue Verordnung: Vermeintlich "schwarzen Schafen" wird das Handwerk gelegt und das Vertrauen in Crowdinvesting gefördert.

Abschließend lässt sich also zusammenfassen: Die ECSP-Verordnung bringt das Finanzierungsmodell Crowdfunding endgültig auf die Karte seriöser und renditeträchtiger Anlagemodelle.

Jürgen Mertens, CEO, Achtstein Invest AG, Berlin

Jürgen Mertens , CEO, Achtstein Invest AG, Berlin
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