Miet-Bilanzierungspflicht noch nicht auf dem Schirm

Eine EY-Umfrage bringt es ans Licht. Die Immobilienbranche hat die künftige Bilanzierungspflicht für Mietverträge nicht auf dem Schirm - das sagen 92 Prozent. Sie wird ab 2019 für börsennotierte Unternehmen gelten, die den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unterliegen. Diese Pflicht bedeutet eine Verlängerung der Bilanz. Auf der Aktivseite findet eine Erhöhung der Sachanlagen respektive Nutzungsrechte statt, während auf der Passivseite die Verbindlichkeiten um den gleichen Betrag steigen. Das Verhältnis der Verbindlichkeiten zum Eigenkapital wird stark beeinflusst. Das führt dazu, dass ein Unternehmen bilanziell umso schlechter dasteht, je langfristiger es seine Verträge abgeschlossen hat. Denn die Gesamtlänge des Mietvertrages muss bilanziert werden.

Folge: Die Unternehmen könnten in Zukunft kürzere Mietvertragslaufzeiten vereinbaren oder vermehrt selbst bauen. Das bringt neue Probleme mit sich: "Angesichts der kürzeren Verträge ist eine Risikoprämie, die sich als Kompensation in Form von höheren Mietkosten zeigt, unausweichlich", sagt Dr. Karim Rochdi von dem Berliner Immobilienberatungsunternehmen Beos AG. Bisher seien viele Unternehmen froh über die Stabilität gewesen, die ihnen langfristige Mietverträge böten. Um negative Auswirkungen auf die Bilanz zu vermeiden, könnten sie diese langfristige Planung opfern, um mögliche Vor- und Nachteile kurzfristiger Mietverträge neu zu bewerten. "Flexible Flächen sowie eine breite Diversifikation der Mieter streuen das Risiko und sorgen für eine dauerhafte Auslastung der Immobilien." Dadurch würden Single-Tenant-Objekte deutlich unattraktiver.

Derweil freuen sich die Softwareunternehmen auf das große Geschäft mit der Bereitstellung von neuer Bilanzierungssoftware. So hat beispielsweise IBM einen großen Leitfaden herausgebracht. Dort wird über mögliche Vorteile geschwärmt: Die Neuregelungen könnten ein "Impuls für grundlegende Änderungen" sein und dabei helfen, "von einem kurzfristigen operativen Management auf ein langfristiges Finanzmanagement umzustellen."

Ob die Änderungen den betroffen Unternehmen einen Flexibilisierungsschub ermöglichen oder nur einen zusätzlichen Kostenblock bedeuten werden, ist derzeit noch schwer zu sagen. Auf die Agenda bringen sollten die Firmen es aber zeitnah. Bis 2019 sind es keine zwei Jahre mehr. Je eher man sich damit befasst, desto nachhaltiger können die Lösungen aussehen. dro

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