Baustellen 2015

Für 2015 stehen bei einzelnen Emittenten und den Covered-Bond-Gesetzen einige Umbauten ins Haus. So wird es zum einen für die pbb Deutsche Pfandbriefbank ernst. Gemäß EU-Beihilfebescheid muss sie bis Ende nächsten Jahres privatisiert sein. Ohne staatliche Unterstützung würde ihre eigene Finanzstärke bei Moody´s nur für ein "B2"-Rating reichen. Sollte der Verkauf an einen privaten Investor gelingen, wird das zukünftige Bankrating von dessen Finanzstärke mitbestimmt werden. Zweitens: Im Verlauf des ersten Halbjahres 2015 soll die Nord-LB Covered Finance Bank auf ihr Mutterinstitut, die Nord-LB Luxemburg verschmolzen werden. Das neue Institut soll ebenfalls als Lettres de Gage (LdG)-Bank aufgestellt werden. Um dies zu erreichen, werden die Private-Banking-Aktivitäten der Bank ausgegliedert. In der neuen Bank sollen zusätzliche, nach LdG-Kriterien deckungsfähige, Aktivaklassen aus dem Konzern refinanziert werden. Das Luxemburger Recht bietet hier mehr Freiräume als das deutsche Pfandbriefgesetz. Die Analysten der Commerzbank gehen davon aus, dass damit wieder größere Emissionsvolumen möglich werden. Drittens spekulieren die Analysten der Commerzbank über einen möglichen Abschluss des Verkaufsprozesses der West-Immo. Nach Medienberichten zählen die Aareal Bank als auch Finanzinvestoren zu den Kaufkandidaten. Derzeit hat die West-Immo Pfandbriefe von über fünf Milliarden Euro ausstehen. Und viertens schließlich: Aus Sicht der Commerzbank ist die Covered-Bond-Regulierung auf Harmonisierungskurs. Von der EU-Kommission wird hierzu im nächsten Jahr eine Studie (Green Paper) erwartet, die in eine Richtlinie oder sogar verbindliche Mindeststandards münden könnte. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat mir ihren im Sommer veröffentlichten Best-Practice-Regeln vorgezeichnet, wohin die Reise gehen könnte. Generell dürften Deckungsstöcke homogener und die Transparenzanforderungen größer werden. Daneben dürften sich Standards wie LTV-Indexierung, Liquiditätspuffer, Stresstests und gesetzliche Mindestüberdeckung weiter verbreiten. Deutschland hat jüngst wieder einmal sein Pfandbriefgesetz harmonisiert. Herausragend ist die der BaFin übertragene Kompetenz, eine Überdeckung oberhalb der gesetzlichen Zwei-Prozent-Grenze zu fordern.

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