Ein neuer Pfandbrief für Österreich

Bis zum 8. Juli sollen alle EU-Länder die Anpassungen ihrer nationalen Gesetze an die europäische Covered-Bond-Direktive vollzogen haben. Österreich möchte dies nutzen, um einen bereits vor Jahren gefassten Plan endlich umzusetzen: Die derzeit noch drei Gesetzestexte (Hypothekenbankgesetz, öffentliches Pfandbriefgesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen) sollen zusammengelegt werden. Das österreichische Finanzministerium hat im April den entsprechenden Entwurf vorgelegt. Demnach sollen die obigen Einzelgesetze mit Ablauf des 7. Juli 2022 außer Kraft treten. Außerdem soll der neue österreichische Covered Bond als Pfandbrief bezeichnet und das neue Pfandbriefgesetz mit "PfandBG" abgekürzt werden. Das dürfte gerade der deutschen Pfandbriefgemeinde wenig schmecken, schließlich wird diese Abkürzung auch hierzulande benutzt. Die Emission von Pfandbriefen soll künftig im Übrigen allen österreichischen Banken offenstehen, sofern sie eine entsprechende Erlaubnis einholen.

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