"Qualitätsstandards dürfen nicht aufgeweicht werden"

Auf 14 Seiten bricht die DZ Bank eine Lanze für die Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards von Covered Bonds. Die Analysten warnen explizit vor zu geringen Standards, die die derzeitigen Harmonisierungsbestrebungen der Europäischen Kommission bringen könnten. Eine Harmonisierung dürfe nicht zu einer Aushöhlung des Prinzips des doppelten Rückgriffs führen und im Bail-in-Verfahren müsse sich der Wert der Deckungsmasse nach den Kriterien der Covered-Bonds-Gesetze richten, heißt es. Der Wert der Deckungsmasse darf nach Meinung der DZ Bank nicht mit pauschalen Wertabschlägen bestimmt werden, die zu einer (theoretischen) Unterdeckung der Covered Bonds führen und damit einen partiellen Bail-in in die "ungedeckten" gedeckten Anleihen ermöglichen. Die Covered-Bonds-Gläubiger sollten außerdem einen zeitlich unbegrenzten Anspruch gegen die Insolvenzmasse des Emittenten behalten, so die Analysten des genossenschaftlichen Spitzeninstituts.

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