Unsicherheit durch BaFin Kompetenz-Ausweitung

Die aktuelle Novelle des Pfandbriefgesetzes wurde vom Bundestag am 6. November 2014 verabschiedet. Praktisch alle Änderungen wurden, wie in den Referentenentwürfen bereits aufgeführt, auch so eingeführt. Die Analysten der Bayern-LB stufen die Änderungen als positiv ein, da die Transparenz für Investoren erhöht und Emittenten mehr Flexibilität bei der Anrechnungsfähigkeit von Deckungsstockaktiva eröffnet wird. Die individuelle Festlegung der Mindestüberdeckung - durch die BaFin - ist die gravierendste Änderung.

Aus Sicht der Bayern-LB könnte die individuelle Behandlung von Deckungsstöcken zu Unsicherheiten am Markt führen. Es wäre möglich, dass Investoren mit der aufsichtsrechtlichen Entscheidung ein höheres Risiko für den Pfandbrief antizipieren und folglich höhere Risikoaufschläge verlangen könnten. Sollte die BaFin den Vorgang jedoch transparent gestalten, schätzen die Analysten der Bayern-LB die Pfandbriefgesetzaktualisierung als positiv ein.

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