Heta Schuldenschnitt ist verfassungswidrig

Das Hypo-Sanierungsgesetz, das Mitte 2014 Nachrangverbindlichkeiten mit Landeshaftung Kärnten für erloschen erklärte, wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Es verstößt gegen das Grundrecht zum Schutz des Eigentums und die gesetzliche Haftung Kärntens kann nicht einfach durch ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der LBBW hat die Entscheidung zunächst keine wesentlichen Veränderungen der Position der Nachrang- und Senior-Gläubiger. In Bezug auf die Haftungszusage gibt es Hoffnung, dass die Zusage doch noch zumindest teilweise erfüllt wird (siehe auch "Im Blickfeld" auf Seite 6).

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