Österreich verstößt nicht gegen EU-Recht

Die österreichische Regierung verstößt aus Sicht der EU-Kommission bei der Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) nicht gegen EU-Recht. Die EU-Kommission prüft nach Angaben der Nord-LB derzeit Beschwerden im Zusammenhang mit einem Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria, dem Vorgängerinstitut der Bad Bank Heta Asset Resolution. Das Sondergesetz führte zum Schuldenschnitt über 1,7 Milliarden Euro und Gläubiger von nachrangigen Anleihen im Umfang von 890 Millionen Euro gingen leer aus. Das im März 2015 verhängte Schuldenmoratorium auf die Verbindlichkeiten der Heta und ein voraussichtlicher Schuldenschnitt von 30 bis 50 Prozent führten aus Sicht der Nord-LB dazu, dass das Bundesland Kärnten als Garantiegeber von der Refinanzierung über den Kapitalmarkt derzeit abgeschnitten ist. Aufgrund der laufenden Klagen von Heta-Gläubigern muss die österreichische Bundesregierung sehr vorsichtig agieren und sich eher in Zurückhaltung üben, anstatt Kärnten aus dem Bundeshaushalt ein Darlehen zu gewähren. Als Ausweg aus dem Dilemma erwägt Kärnten einen Rückkauf der Heta-Verbindlichkeiten, die bei rund 60 Prozent des Nominalwertes notieren, so die Analysten der Nord-LB.

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