Aufklärungspflicht bei anstehenden Sanierungen

Verkäufer von Immobilien müssen Kaufinteressenten aufklären, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn sie den Interessenten Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen diese dies entnehmen können. Das hat der Bundesgerichtshof so entscheiden (BGH V ZR 77/22).

Im vorliegenden Fall hatte die Verkäuferin mehrerer Einheiten eines größeren Gebäudekomplexes nicht darüber aufgeklärt, dass in …

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