Beseitigung von Schäden sind Werbungskosten

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Beseitigt ein Vermieter nach dem Kauf einer Eigentumswohnung die vom Mieter verursachten Schäden, können die Kosten hierfür sofort als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Das besagt ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 11K 4274/13E). In dem konkreten Urteilsfall hatte das zuständige Finanzamt aufgrund der geltenden Gesetzeslage zunächst eine andere Auffassung vertreten: Demnach gehören laut Gesetz …

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