Erbe: Steuerbefreiung auch bei Renovierung

Das Vererben einer Wohnimmobilie unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Allerdings sieht der Fiskus unter bestimmten Umständen von einer Besteuerung ab, wenn ein Wohngebäude innerhalb der eigenen Familie vererbt und anschließend vom Erben kurzfristig selbst bezogen wird. Wichtig für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass Erben die Selbstnutzung der geerbten Wohnimmobilie unverzüglich, also ohne zeitlichen Verzug, aufnehmen. Oftmals möchte die n …

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