Mehr Sicherheit bei Pfusch am Bau

Bei Pfusch am Bau bleibt dem Bauherrn oft keine andere Lösung, als bestehende Mängel gutachterlich feststellen zu lassen. Zügiges Handeln ist geboten, denn Gewährleistungen verfallen in Bausachen grundsätzlich nach fünf Jahren. Wird mangelhaft geleistet, betrifft das häufig gleich mehrere Teile eines Bauwerks. Im selbstständigen Beweisverfahren werden daher meist mehrere Mängel gleichzeitig verfolgt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und durch …

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