Rätselhafter Wasserverbrauch

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Die bloße Wahrscheinlichkeit reicht zur Entlastung eines Grundstückseigentümers nicht aus, wenn auf seinem Anwesen plötzlich der Wasserverbrauch nach oben schnellt. Kann er keinen technischen Defekt der Messgeräte nachweisen, muss er laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (Aktenzeichen 4 K 203/15.NW) den entsprechenden Betrag bezahlen.

"Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen", dachte sich ein Grundstückseigentümer, als er die Rechnung für seinen Wasserverbrauch erhielt. Demnach hätte er auf seinem privaten Anwesen binnen 18 Monaten 1 088 Kubikmeter konsumiert, obwohl das Haus noch gar nicht bewohnt gewesen sei. Die Gesamtrechnung für diesen Zeitraum betrug immerhin knapp 4 000 Euro. Auf seine Beschwerde hin wurde der Wasserzähler zur Untersuchung an einen Experten weitergeleitet, der allerdings keinen Defekt feststellen konnte. Die nachgewiesene Funktionstüchtigkeit des geeichten Wasserzählers war für die Richter das entscheidende Argument. Wenn das der Fall sei, dann müsse der Verbraucher für den hohen Konsum auch tatsächlich aufkommen. Die Ungewissheit, wie ein derartig hoher Verbrauch zustande gekommen sei, gehe zulasten des Betroffenen. Die Gebührenbescheide des Wasserversorgers seien deswegen rechtmäßig ergangen.

(LBS Infodienst)

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