Rätselhafter Wasserverbrauch

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Die bloße Wahrscheinlichkeit reicht zur Entlastung eines Grundstückseigentümers nicht aus, wenn auf seinem Anwesen plötzlich der Wasserverbrauch nach oben schnellt. Kann er keinen technischen Defekt der Messgeräte nachweisen, muss er laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (Aktenzeichen 4 K 203/15.NW) den entsprechenden Betrag bezahlen.

"Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen", dachte sich ein Grundstü …

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