Steuer bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Vielmehr genügt es im Normalfall, dass ihnen die Leistungen zu Gute kamen und sie sich aus einer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung ergeben. Das hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 24/20) ergeben.

Zum Fall: Ein Ehepaar beantragte bei der Einkommensteuererklärung …

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