Steuerminderung beim Straßenbau

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Kosten für den Ausbau einer Gemeindestraße, an denen sich ein Anlieger beteiligen muss, können gemäß Einkommensteuergesetz als Handwerkerleistungen mit 20 Prozent von maximal 6 000 Euro steuermindernd berücksichtigt werden. Nach Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 7 K 1356/14) gilt dies auch dann, wenn die Arbeiten am öffentlichen Straßennetz anfallen.

Demnach sind nicht nur Handwerkerleistungen begünstigt, die in …

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