Steuerminderung beim Straßenbau

Quelle: pixabay.com

Kosten für den Ausbau einer Gemeindestraße, an denen sich ein Anlieger beteiligen muss, können gemäß Einkommensteuergesetz als Handwerkerleistungen mit 20 Prozent von maximal 6 000 Euro steuermindernd berücksichtigt werden. Nach Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 7 K 1356/14) gilt dies auch dann, wenn die Arbeiten am öffentlichen Straßennetz anfallen.

Demnach sind nicht nur Handwerkerleistungen begünstigt, die in einem Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Dasselbe gelte vielmehr auch bei Leistungen, die für den Haushalt erbracht wurden. Im Urteilsfall ging es um öffentliches Straßenland vor dem Grundstück des Klägers, das zu einer Straße ausgebaut wurde. Auch die Zuleitungen für Wasser und das Internet wurden modernisiert. Zwischen der ausgebauten Straße und der Wohnung des Klägers bestehe - wie der Bundesfinanzhof verlangt - eine räumlichfunktionale Beziehung. Das von der Finanzverwaltung gegen dieses Urteil angestrengte Revisionsverfahren wurde zurückgezogen, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

(Wüstenrot Bausparkasse)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X