Stillstand bei der Sanierung hat Folgen

Quelle: Pixabay

Grundsätzlich ist der Staat bereit, beim Erwerb einer Immobilie und anschließend geplanter Vermietung einen guten Teil der entstehenden Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen. Allerdings muss diese Absicht, Einkünfte zu erzielen, auch irgendwann erkennbar sein. Kommt es jahrelang nicht zu entscheidenden Fortschritten, dann kann der Fiskus laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen IX R 46/13) die Anerkennung verweigern. In dem Fall hatte ein Investor ein …

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