PRIVATE WOHNUNGSBAUFINANZIERUNG

GESETZESÄNDERUNG IN HESSEN KÖNNTE IMMOBILIENBESITZER TEUER ZU STEHEN KOMMEN

Ina Viebrok-Hörmann
Foto: Marlies Menger, Bremerhaven

Die jüngste Änderung im Hessischen Ortsgerichtsgesetz sorgt für Aufsehen. Die am 28. Juni 2023 verabschiedete Änderung führt dazu, dass Schätzungen der hessischen Ortsgerichte bei der Ermittlung von Immobilien-Verkehrswerten mit den Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gleichgestellt werden. Der Sachverständigenverband BVS e.V. äußert nun Bedenken über diese Gleichstellung bei Immobilienbewertungen. Der …

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