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Philipp Otto, Chefredakteur
Foto: Verlagsgruppe Knapp/Richardi

Das Recht auf Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist Teil des Rechtes auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist. Entsprechend ist die Förderung des Wohnungsbaus und des Wohnungswesens auch in Deutschland eine Staatsaufgabe. Schließlich ist Wohnen in Deutschland weit mehr als nur eine vorübergehende Bleibe, manifestiert sich für die ü …

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