Rechtsfragen im Retailbanking

Baufinanzierung - Missbrauchter Widerruf

Kunden mit älteren Immobilienfinanzierungen und langfristiger Zinsbindung können sich mit Blick auf die aktuelle Zinslandschaft nur über ihre Konditionen ärgern. Deshalb haben Verbraucherschützer und Rechtsanwälte derzeit das Thema Widerruf entdeckt.

Denn obwohl ein Widerrufsrecht für Baufinanzierungen schon 2002 eingeführt wurde, sind einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg vom Juni dieses Jahres zufolge auch in fast 80 Prozent der neueren Verträge die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Und dies ermöglicht es Kunden, die Verträge zu widerrufen und sich damit von teuren Altverträgen zu lösen, ohne - wie es bei einer Kündigung der Fall wäre - eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Natürlich kann man die Haltung vertreten, dass Anbieter, deren Widerrufsbelehrungen nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, selbst Schuld haben. Dennoch scheint die aktuell intensive Vermarktung dieses Widerrufs durch Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte, die in den versprochene Ersparnissen von bis zu zehn Prozent der Kreditsumme ein gutes Geschäft wittern, nicht redlich. Je mehr Kunden versuchen, sich auf diesem Wege aus den Verträgen herauszuwinden, die ihnen zur Zeit ihres Abschlusses offensichtlich als fair erschienen waren, desto mehr wird die hierzulande übliche lange Zinsbindung infragegestellt. Auch in Zukunft können Kunden dann bei Vertragsabschluss niedrige Zinsen dann möglicherweise nicht mehr für lange Zeit festschreiben. Und die Risikoaufschläge werden wohl generell steigen. Auch diese Botschaft sollten Verbraucherschützer fairerweise verbreiten.

Ähnlich wie bei den Bewertungsreserven bei der Lebensversicherung wird also auch mit dem Widerrufsrecht, so es denn als Ausstiegsklausel aus teuren Altverträgen genutzt wird, ein Teil der Altkunden zulasten von Neukunden oder auch künftigen Kunden begünstigt. Bei der Lebensversicherung hat der Gesetzgeber das mittlerweile erkannt und versucht gegenzusteuern. Auch beim Widerrufsrecht für Baufinanzierungen wäre das vielleicht geboten - etwa indem dessen Ausübung für die Zukunft eingeschränkt wird. Red.

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