Sepa

Geht der Sepa-Lastschrif t der Atem aus?

Nach wie vor ist die Zahlungsverkehrslandschaft in den 31 Sepa-Ländern mit den jeweiligen nationalen Verfahren und Gewohnheiten sehr heterogen geprägt. Ziel der Sepa ist es, hier neue Standards zu setzen, um den nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Doch dieser Prozess ist ins Stocken geraten. Grund hierfür sind Forderungen seitens der EU-Kommission zur Sepa-Lastschrift, die von weiten Teilen der europäischen Kreditwirtschaft nicht mitgetragen werden.

Sepa wird den Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa langfristig nachhaltig verändern. Der offizielle Startschuss dafür fiel bereits am 28. Januar 2008 mit der Sepa-Überweisung. Sie funktioniert erfreulich unproblematisch. Weit mehr als 95 Prozent aller Sepa-Überweisungen erreichen problemlos automatisiert das jeweilige Empfängerkonto innerhalb der teilnehmenden EU-Staaten. Damit hat die europäische Kreditwirtschaft innerhalb von sechs Jahren Entwicklungsarbeit ein völlig neues und europaweit einheitliches Überweisungsverfahren im Markt eingeführt.

Neue Verfahren verursachen naturgegeben Veränderungen im gewohnten Ablauf. So müssen zum Beispiel Unternehmen für die Sepa-Verfahren ihre Systeme anpassen. Privatkunden müssen statt der gewohnten Kontonummer und Bankleitzahl künftig IBAN und BIC verwenden. Um die Kunden optimal auf die Umstellung auf Sepa vorzubereiten, leistet die deutsche Kreditwirtschaft wichtige Hilfestellung. Mittels eines Sepa Account Converters können beispielsweise Kontodaten einer Bankverbindung bei deutschen Kreditinstituten automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt werden. Der Umstellungsaufwand reduziert sich dadurch auf ein Minimum.

Das Programm rechnet nicht nur die eingegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC um, sondern prüft darüber hinaus auch die umzuwandelnden Daten mittels Prüfziffernberechnung und Bankleitzahlenabgleich. Eine weitere Unterstützung bieten zum Beispiel die Sparkassen ihren Unternehmenskunden mit dem eigens entwickelten Sepa-Check an. Hiermit kann man sich gemeinsam mit dem Kundenberater anhand eines Fragebogens schnell ein Überblick verschaffen, was man im eigenen Unternehmen für die erfolgreiche Einführung der Sepa-Produkte noch tun sollte.

S-Finanzgruppe positioniert sich mit Payce

Derzeit ist die Wechselbereitschaft hin zu den neuen Verfahren bei vielen Kunden noch gering. Grund dafür ist, dass die Umstellung auf ein neues Zahlverfahren zeitaufwändig ist. Gleichzeitig sind die Unternehmen mit den bestehenden deutschen Zahlungsverkehrs-Verfahren sehr zufrieden. Der Druck, auf andere Verfahren umzusteigen, ist daher gering. Daher ist es verständlich, dass der Anteil der Sepa-Überweisung am gesamten inländischen und europäischen Überweisungsaufkommen derzeit nur bei 1,5 Prozent liegt.

Allerdings ist es gut vorstellbar, dass Sepa zu einem stärkeren Wettbewerb im Markt für Zahlungsverkehrsdienstleistungen führen wird. Prognosen gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten Zeit europaweit nur noch etwa fünf große Clearinghäuser am Markt agieren werden. Die Sparkassen-Finanzgruppe als europaweit größter Zahlungsverkehrsdienstleister hat sich diesbezüglich bereits mit der Schaffung des Verbund-Clearinghauses Payce (Payments Clearing Europe) positioniert. Seit dem 1. September 2008 bietet die Sparkassen-Finanzgruppe mit Payce europaweit unter einer Marke Dienstleistungen und Services rund um die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Clearings von Zahlungen an.

Interbankenentgelt ist notwendig

Ziel ist es, bei der Einführung der Sepa ein Höchstmaß an Akzeptanz bei Unternehmen und Verbrauchern zu erreichen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass der Übergang auf die Sepa-Verfahren marktorientiert erfolgt. Die immer wieder vorgeschlagene gesetzliche Zwangsumstellung halten wir nicht für geeignet, das Kundenvertrauen zu fördern und den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Hinzu kommt: Bei der Umsetzung der Sepa muss die hohe Komplexität einer europäischen Standardisierung im Zahlungsverkehr beachtet werden. Denn die Gewohnheiten und Vorlieben der Europäer im Zahlungsverkehr sind sehr unterschiedlich. Die Zahlungsverkehrssysteme und -produkte sind daher in den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich.

Wenn diese gewachsenen Strukturen durch unausgewogene Vorgaben oder eine Zwangsregulierung aufgebrochen werden, entsteht die Gefahr, dass die Kunden die neuen Verfahren nicht annehmen und hierdurch das Ziel eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums nachhaltig gefährdet wird. Erst wenn die neuen Sepa-Angebote in der Breite genutzt werden, kann man über die Einstellung der etablierten nationalen Verfahren nachdenken. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die etablierten nationalen Zahlverfahren uneingeschränkt parallel angeboten werden. Hierdurch wird der Zeitdruck zur Anpassung der Systeme gemindert, was vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegen kommt. Diese haben dadurch mehr Zeit, die Umstellung sorgsam zu planen und in ihren Systemen und Prozessen, zum Beispiel innerhalb einer ohnehin geplanten Systemaktualisierung, umzusetzen.

Darüber hinaus dürfen die Entscheidungen der EU-Kommission nicht dazu führen, dass teilnehmende Kreditinstitute Leis tungen kostenfrei erbringen müssen. Dies widerspricht in elementarer Form marktwirtschaftlichen Prinzipien und könnte langfristig zu einer empfindlichen Einschränkung des Zahlungsverkehrsangebotes führen. Forderungen wie diejenige, dass die Dienstleistungspreise für Sepa-Produkte am Ende sogar niedriger als die bisherigen Preise für Inlandsprodukte, sind unrealistisch und nehmen den anbietenden Kreditinstituten die Möglichkeit, ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Sepa-Verfahren zu entwickeln. Komplexere Sepa-Produkte, die teilweise mit zusätzlichen Leistungsangeboten ausgestattet werden, müssen den Kreditinstituten auch einen adäquaten Erlös ermöglichen.

Um die Sepa-Lastschrift für die Zahlungsempfängerseite attraktiver zu machen und damit die Erreichbarkeit in der Kreditwirtschaft zu fördern, wurde ein Interbankenentgelt entwickelt. Sowohl die Aufwendungen für den Einzug auf Seiten der Zahlstelle als auch für sämtliche Rückgaben können dadurch gedeckt werden. Es stellt daher einen notwendigen Kostenausgleich zwischen der Einreicherbank und der Zahlstelle her. Die EU-Kommission beabsichtigt nun, dieses geplante Interbankenentgelt lediglich für einen Übergangszeitraum - und dann auch nur für grenzüberschreitende Lastschriften - zuzulassen.

Von den wirtschaftlichen Auswirkungen abgesehen, widerspricht die Beschränkung auf grenzüberschreitende Transaktionen grundsätzlich dem Sepa-Gedanken. Außerdem gefährdet die EU-Kommission den von den 31 Teilnehmerländern erarbeiteten Kompromiss, wonach Aufwendungen der Zahlstelle europaweit nach einheitlichen Kriterien ausgeglichen werden. Dies führte nicht nur bei der deutschen Kreditwirtschaft zu großer Unzufriedenheit, sondern gefährdet auch die Einführung der Sepa-Lastschrift. Wenn die Spielregeln während des Spiels geändert werden, muss man damit rechnen, dass manche Spieler die Karten hinwerfen. Denn wenn beim Sepa-Lastschriftverfahren keine Möglichkeit besteht, entstehende Kosten verursachengerecht weiterzubelasten, wird den Banken die Motivation genommen, dem neuen Lastschriftverfahren beizutreten.

Französische Kreditwirtschaft fror Investitionen in Sepa-Lastschrift ein

Die französische Kreditwirtschaft hat auf diesen Vorstoß der EU bereits mit Einfrieren ihrer Investitionen in die Sepa-Lastschrift reagiert. Auch in anderen EU-Staaten steht noch nicht fest, ob sie unter den neuen Bedingungen das Verfahren überhaupt anbieten wollen. Das Produkt kann jedoch nur dann erfolgreich starten, wenn bereits am 1. November 2009 ein hoher Abdeckungsgrad erreicht wird. Anderenfalls ist es zum Scheitern verurteilt. Die EU-Kommission ist dazu aufgerufen, eine Basis zu schaffen, die es den Kreditinstituten ermöglicht, die Sepa-Lastschrift auf Grundlage eines nachhaltigen und langfristigen Geschäftsmodells anzubieten. Den Kreditinstituten muss auf Basis einer klaren und verbindlichen Erlaubnis der EU-Institutionen ermöglicht werden, ein Interbankenentgelt für alle im Binnenmarkt transferierten Sepa-Lastschriften zu verrechnen.

Ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsbinnenmarkt wird sich letztendlich nur dann realisieren lassen, wenn marktwirtschaftliche Grundsätze nicht außer Kraft gesetzt werden und die Kreditwirtschaft, Politik und Gesetzgebung gemeinsam im Dialog das Ziel eines europäischen Zahlungsverkehrsraumes verfolgen.

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