VZBV erstreitet vor Landgericht Berlin erstes Urteil gegen Verwahrentgelte

VZBV Zentrale

Im Bemühen, Verwahrentgelte auf Bankeinlagen für unzulässig erklären zu lassen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen ersten Sieg errungen. Wie der Verband heute mitteilte, hat das Landgericht Berlin bereits am 28.Oktober 2021 dazu die erste Entscheidung in den an verschiedenen Gerichtsstandorten erhobenen Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute getroffen und  sich dabei der Auffassung der Verbraucherschützer angeschlossen(Aktenzeichen z. 16 O 43/21, noch nichts rechtskräftig).

Gegenstand des Klageverfahrens waren Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank Berlin, die mit Wirkung ab August 2020 für Giro- und Tagesgeldkonten ein sogenanntes Verwahrentgelt vorsehen. Für Einlagen, die 25 000 Euro übersteigen, verlangt die Bank seitdem ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr. Auf Tagesgeldkonten gilt das für Einlagen über 50 000 Euro. Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Entgelte gegen wesentliche Grundgedanken gesetzlicher Regelungen verstießen. So sei die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto keine „Sonderleistung“, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe. Vielmehr sei die Verwahrfunktion der Girovertrag immanent. Auch spiele es keine Rolle, ob daneben ein Kontoführungsentgelt erhoben wird oder nicht.

Zudem sei für die Einlagenverwahrung laut Darlehensrecht die Bank als Darlehensnehmer zur Zinszahlung verpflichtet. Der Einlagenzinssatz könne zwar auf null sinken, aber niemals ins Minus rutschen. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe, so das Gericht. Daran könnten auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen nichts ändern. Sie könnten den zivilrechtlichen Charakter bestehender Verträge nicht ändern. Das Gericht verurteilte die Bank, die unrechtmäßigen Entgelte zu erstatten – ohne dass betroffene Kunden ihre Erstattungsansprüche selbst einfordern müssen. Als unzulässig wertete das Gericht daneben zwei Klauseln im Preisverzeichnis der Bank, die Entgelte für eine Ersatzkarte und -PIN vorsahen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X