RECHTSFRAGEN

BGH: Kein Jahresentgelt bei Bausparverträgen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen enthaltene Klauseln, mit denen die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, sind unwirksam. Das hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 15. November entschieden (Aktenzeichen XI ZR 551/21) und damit wieder einmal ein kundenfreundliches Urteil gesprochen. Zur Begründung heißt es, das in der Ansparphase eines Bausparvertrags erhobene …

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