Marktnotizen

Identifizierungspflicht bei Prepaid-Karten überzogen

Über 14000 Verdachtsanzeigen gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetztes und der Abgabenordnung gingen im Jahr 2010 bei der Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts ein, 11042 gemäß § 1 Geldwäschegesetz. Das ist ein Höchststand seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1993. Gegenüber 2009 stieg die Zahl der Verdachtsanzeigen um stolze 22 Prozent an.

Besonders intensiv beobachtet das Bundeskriminalamt dabei die Nutzung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten. Denn angesichts des Umstands, dass bei elektronischen Zahlungssystemen die Rückverfolgung der Transaktionen aufgrund von Verschlüsselungstechniken und internetbasierten Übertragungswegen erschwert oder gar nicht möglich sind, werden hier deutliche Steigerung erwartet. Diese Prognose hat sich bereits bestätigt. Die Anzahl der Verdachtsanzeigen, bei denen elektronische Zahlungssysteme ins Spiel kommen, hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 50 Prozent erhöht. Die absolute Fallzahl liegt dennoch mit lediglich 94 - also 0,67 Prozent aller Meldungen bei der Behörde - außerordentlich gering.

Die Einschätzung des Prepaid-Forums, das die geplante Identifizierungspflicht bereits beim Vertrieb von Prepaid-Karten als unverhältnismäßig bewertet, ist deshalb durchaus nachvollziehbar. Denn de facto würden anonyme Prepaid-Karten damit in Deutschland wohl vom Markt verdrängt werden. Das Prepaid-Forum hat deshalb in einem Positionspapier alternative und praktikablere Möglichkeiten zur Geldwäsche-Prävention bei E-Geld-Systemen entwickelt. An vorderster Stelle dabei: Die Identifizierung bei Re-Monetarisierung, also dem Rücktausch in Bargeld. Red.

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