Marktnotizen

Intercard verzichtet auf Teilbanklizenz

Die Intercard AG, Taufkirchen, hat mit Wirkung vom 11. Juli 2011 auf die Teilbankerlaubnis für das Girogeschäft verzichtet. Sie war nicht mehr erforderlich, weil nach der geänderten aufsichtsrechtlichen Auffassung der BaFin auch der Betrieb von Geldautomaten kein Kredit-, sondern ausschließlich ein Zahlungsgeschäft ist. Die Aufsichtsbehörde hat den Wegfall der Teilbanklizenz am 18. August 2011 bestätigt.

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