Das Handyparken mit seiner elektronisch durchgeführten Kontrolle ist seit dem Januar 2007 dem Parkzettel, der Parkuhr oder dem Parkscheinautomat rechtlich gleichgestellt. Städte und Anbieter haben damit ausreichende Rechtssicherheit über 2007 hinaus. In diesem Jahr hatte eine Ausnahmeverordnung den Betrieb des Handyparkens zugelassen.
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