Bundesregierung beschließt PSD-Umsetzungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollen der Wettbewerb und die Sicherheit im Zahlungsverkehr gestärkt werden.

Insbesondere wird die bisher noch bestehende Regulierungslücke in Sachen Surcharging geschlossen. Das Surcharging-Verbot für Bezahlvorgänge mit Karten, die der Interchange-Regulierung unterliegen, gilt künftig auch im Internet. Auch dürfen keine Aufschläge mehr auf Bezahlung mittels Überweisung oder Lastschrift berechnet werden.

Das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht wird nunmehr gesetzlich verankert. Verbraucher können sich Lastschriften weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Auch dies gilt in Zukunft europaweit.

„Zahlungsauslösedienstleister“ und  „Kontoinformationsdienstleister“ werden der Aufsicht der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Im Gegenzug erhalten sie europaweiten Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt. Kontoführende Kreditinstitute müssen – sofern der Kontoinhaber einwilligt – regulierten Anbietern unter Einhaltung von Sicherungsanforderungen Zugang zu ausgewählten Kontoinformationen gewähren.

Der Gesetzesentwurf schreibt auch die starke Kundenauthentifizierung fest. Deren Präzisierung erfolgt durch technische Regulierungsstandards, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde erarbeitet und von der EU-Kommission im Weg des delegierten Rechtsaktes nach Artikel 10 der EU-Verordnung 1093/2010 erlassen werden. Sie sind rechtlich verbindlich und gelten unmittelbar.

 

 

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