BGH-Urteil

Sofortüberweisung allein reicht nicht

Quelle: Wikipedia

Im stationären Geschäft ist es einfach: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, ein Aufpreis für diese Bezahlart ist nicht zulässig. Auf Geschäfte im Internet ist das nicht ohne Weiteres übertragbar. Doch auch hier haben deutsche Gerichte längst klargestellt, dass generell mindestens ein kostenfreies Bezahlverfahren angeboten werden muss - und zwar nicht irgendeines, sondern es muss schon ein "gängiges" Verfahren sein. So weit, so gut. …

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