Kriminalstatistik 2016

Weniger Betrug mit Karten und PIN

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 und 2016

In der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 wurde der Straftatenschlüssel verändert. Beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel wird nicht mehr nach Debitkarten mit und ohne PIN (Lastschriftverfahren) sowie Kreditkarten differenziert. Sondern es wird nur noch nach Karten mit PIN sowie dem Lastschriftverfahren unterschieden, wobei Betrug im Lastschriftverfahren dem Computerbetrug zugerechnet wird. Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist aufgrund des geänderten Straftatenschlüssels deshalb nur sehr eingeschränkt möglich.

Eine der auffälligsten Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr, was die registrierten Straftaten betrifft, ist die Entwicklung im Bereich des Diebstahls unbarer Zahlungsmittel. Hier steht einem Anstieg um 6,7 Prozent im Jahr 2015 in der Statistik für 2016 ein Rückgang um 8,5 Prozent gegenüber.

Nach einem kräftigen Anstieg im Vorjahr ist auch der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen hat hingegen die Geld- und Wertzeichenfälschung. Red.

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