Am 17. Oktober hat die BaFin konkretisiert, wie lange sie es nicht beanstanden wird, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche Starke Kundenauthentifizierung ausführen. Die Kulanzfrist läuft bis zum 31. Dezember 2020.
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