Bausparen

Abschlussgebühr ist systemkonform

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hält die Abschlussgebühr als abschlussnahe Ertragskomponente im Bausparen für nötig und wird sich nicht der Forderung der Verbraucherzentrale NRW auf Verzicht dieser Gebühr unterwerfen. Vielmehr will die Bausparkasse eine gerichtliche Klärung abwarten. Die Verbraucherzentrale argumentiere mit einer wissenschaftlichen Einzelmeinung, die im Übrigen ausschließlich von der bisherigen Rechtsprechung des BGH zum Thema Bankentgelte ausgehe und nicht das Bausparen betreffe. Die Besonderheiten des Bausparens und die Forderungen des Bausparkassengesetzes seien dabei völlig unberücksichtigt geblieben. Der Gesetzgeber habe es bei der Reform des Bausparkassengesetzes 1990 in seiner Begründung für nötig erachtet, dass die Bausparkassen "die mit der Akquisition neuer Kunden verbundenen Kosten bereits im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss" erheben. Die Bausparkasse verweist in diesem Zusammenhang auf die Tarifgenehmigungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin), die bisher keine Tarife ohne Abschlussgebühr genehmigt habe.

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