Recht und Steuern

Aktuelles BGH-Urteil Fernwärme ist Modernisierung

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu urteilen, ob der Anschluss einer Wohnung in einem in den zwanziger Jahren erbauten Mehrfamilienhaus an das Fernwärmenetz eine Modernisierungsmaßnahme darstellt.

Die Richter entschieden, dass es sich bei dem Anschluss der Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie handelt, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand führt der Anschluss zu einer Ersparnis an Primärenergie im Verhältnis zur Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser durch die in der Wohnung vorhandene Gasetagenheizung. Damit handelt es sich um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB.

(IVD Bundesverband)

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