Neues vom Pfandbrief

BaFin kann mehr Puffer verlangen

Künftig kann die BaFin von Pfandbriefemittenten in bestimmten Fällen "mehr" Mindest-Überdeckung verlangen. Die Ratingagentur Fitch kommentierte diese mögliche Eingriffsmöglichkeit gleich als "credit positive", wünscht sich aber verständlicherweise auch gleich mehr Details. Auch in Analystenkreisen wird das Thema weiter intensiv beleuchtet. Die Unicredit betitelt ihre kurze Analyse mit der Überschrift "Überdeckung nach Aufsichtsermessen - leichter gesagt als getan". Sie verweisen darauf, dass die Aufsichtsbehörden entscheiden müssen, was die Überdeckung - Markt- und/oder Kreditrisiken - überhaupt abdecken soll. Danach müsste dies mit dem realistischer Weise Erreichbaren abgestimmt werden. Interferenzen gibt es aus Sicht der Analysten gleich zwei - auf der einen Seite das Verlangen des Insolvenzverwalters nach § 30 Abs. 4 PfandBG nach Ablieferung der offensichtlich nicht notwendigen Überdeckung. Zum anderen die Regelungen in der Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD).

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