Im Blickfeld

EU mahnt bessere Makleraufsicht an

Sind Immobilienmakler in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt der Geldwäsche verdächtig? Nur in diesen beiden Bundesländern sieht die Europäische Kommission bei der Kontrolle der Grundstücksvermittler eine bedenkliche Lücke im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus, die sie schleunigst geschlossen sehen möchte. Dazu mahnte Brüssel jetzt Berlin und forderte Deutschland auf, den europäischen Vorschriften gegen Geldwäsche in vollem Umfang nachzukommen. Bis 15. Dezember 2007 hatte jedes EU-Mitglied die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, die unter anderem Unternehmen des Finanzsektors und andere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Immobilienmakler und Kasinos verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren und verdächtige Finanzoperationen an eine zuständige Behörde zu melden.

Diese Richtlinie ist zwar im "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" umgesetzt worden, doch sollen die Bundesländer entsprechende Melde- und Aufsichtsbehörden benennen, was die meisten Länder auch taten - nur Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern versäumten dies bislang. In beiden Bundesländern sieht die Europäische Kommission deshalb Mängel bei der Richtlinienumsetzung - speziell bezüglich Immobilienmaklern, Versicherungsvermittlern und Anbietern von Waren, wenn diese Zahlungen von mehr als 15 000 Euro abwickeln. Zwei Monate hat Deutschland Zeit, Stellung zu nehmen und plausible Gründe für die Nichterfüllung der europäischen Vorgaben zu nennen. Sollte die Antwort aus Berlin unbefriedigend sein, droht die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs.

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