Recht und Steuern

Grunderwerbsteuer für Erschließung

Der Kaufvertrag für ein Baugrundstück kann vorsehen, dass der Grundstücksverkäufer das Grundstück noch auf seine Kosten erschließen lässt und der Kaufpreis entsprechend erhöht wird. Dann muss jedoch der Käufer auch für diese Kosten Grunderwerbsteuer entrichten. So sieht es das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 7 K 561/02. Im Streitfall hatte sich der Grundstücksverkäufer verpflichtet, die Erschließung noch zu übernehmen.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs war sie noch nicht erfolgt. Nach Ansicht des Gerichts erwirbt der Käufer im Ergebnis dennoch ein voll erschlossenes Grundstück. Alles, was der Käufer an den Verkäufer bezahlt, um Eigentümer des Grundstücks zu werden, gehöre zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dazu zählten neben dem Grundstückspreis auch die Erschließungskosten. Eine abweichende telefonische Auskunft des Finanzamts im Vorfeld ändere daran nichts.

(Wüstenrot)

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