Recht und Steuern

Kein Baumfällen wegen Allergikern

Alleen von Straßenbäumen müssen wegen Anwohnern mit einer Blütenstauballergie nicht gefällt werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt unter dem Aktenzeichen 4 K 923/12.NW. Zu entscheiden war der Fall eines Ehepaares, das ausgerechnet im Birkenweg wohnte. Dort waren von der Gemeinde vor langer Zeit tatsächlich Birken am Straßenrand gepflanzt worden, auf deren Pollen die Eheleute jedoch allergisch reagierten. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, hieß es in ihrer Klage, in der gefordert wurde, die 30 Birken in der Straße zu fällen. Das erspare vielen Menschen die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht infrage. Das Gericht hielt die geforderte drastische Maßnahme ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem "vernünftigen Gemeinwohlgedanken" auszugehen. Die individuelle gesundheitliche Disposition eines Einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann müssten wohl viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn überall wohne ein Allergiker.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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