Neues vom Pfandbrief

Keine Pflicht zum Central Clearing für Derivate

Als gute Nachricht für Covered-Bond-Emittenten bezeichnen die DZ Bank Analysten das Konsultationspapier der European Securities and Market Authority (ESMA) zum Thema "Clearing Obligation under EMIR". Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zinsderivate, die einem Covered-Bond-Programm zugeordnet sind, nicht über eine zentrale Gegenpartei (Central Counterparty) abgewickelt werden. Die insgesamt sechs Bedingungen, die diese Derivateverträge erfüllen müssen, korrespondieren mit den Anforderungen, die bereits im April in einem anderen Konsultationspapier der ESMA zu Risikomanagementtechniken von nicht zentral abgewickelten Derivaten genannt wurden. Die meisten europäischen Covered-Bond-Programme dürften aus Sicht der DZ Bank die Kriterien erfüllen. Allerdings ist es noch unklar, ob die Verpflichtung zur Vorhaltung einer zweiprozentigen Überdeckung gesetzlich geregelt sein muss, oder ob es ausreicht, wenn der Emittent eine entsprechende rechtlich bindende Selbstverpflichtung eingegangen ist. Insgesamt bleibt aus Analystensicht festzuhalten, dass eine zentrale Abwicklung von Derivate-Geschäften für Covered-Bond-Programme zu Problemen führen kann. Viele Gesetze ermöglichen es nicht, aus der Deckungsmasse heraus für die Gegenparteien der Derivate entsprechende Sicherheiten zu stellen. Folglich scheint die vorgeschlagene Vorgehensweise als sachgerechte Lösung.

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