Im Blickfeld

Teurer Schutz

Zweifellos ist es richtig und allzu oft leider auch notwendig, dass der Gesetzgeber für einen fairen Interessenausgleich zwischen Konsumenten und Produzenten sorgt. Doch wächst in der Kreditwirtschaft zu Recht die Furcht vor der Überregulierung. Es scheint derzeit politisch opportun, gerade die Finanzdienstleister mit vermeintlich konsumentenfreundlichen Vorschriften zu überziehen.

So will die Bundesregierung das Restschuldbefreiungsverfahren für private Schuldner verkürzen. War die Wohlverhaltensperiode bei Privatinsolvenzen in der Vergangenheit schon von sieben auf sechs Jahre verringert worden, so sieht der Gesetzentwurf jetzt noch kürzere Fristen bis hin zu einer Halbierung auf nur noch drei Jahre vor. Was gut gemeint ist, weil es beispielsweise Selbstständigen schneller zu einer "zweiten Chance" verhelfen und das Insolvenzverfahren für die Gläubiger effizienter machen soll, droht jedoch zum Bumerang zu werden. Nicht nur dass die geplante Neuregelung Handwerksbetriebe in ihrer Existenz gefährdet, auch die Banken und Baufinanzierer werden von ihren Schuldnern mehr Sicherheiten respektive Eigenkapital verlangen - auch bei bestehenden Krediten. So könnte, was zum Wohle des Verbrauchers gedacht war, ihm doch letztlich schaden. L.H.

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