Recht und Steuern

Vermieter haftet nicht für Mieter

Ein Vermieter muss nicht für Schäden haften, die sein Mieter an
benachbarten Immobilien anrichtet. Durch einen vom Mieter verursachten
Brand wurde auch die Fassade des Nachbarhauses beschädigt. Der
Eigentümer der angrenzenden Immobilie nahm daraufhin den Vermieter des
Mieters als "Störer" in Regress und verlangte von ihm die Erstattung
seiner Schadensbeseitigungskosten.
\
Der Bundesgerichtshof konnte jedoch keine Anspruchsgrundlage erkennen
(Aktenzeichen V ZR 26/05). Für eine Brandstiftung seines Mieters hat
der Vermieter nicht einzustehen. Er kann für Störungshandlungen seines
Mieters nur verantwortlich gemacht werden, wenn er dem Mieter den
Gebrauch der Wohnung mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen
überlassen hätte oder es unterließe, den Mieter von dem
vertragswidrigen, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der
Mietsache abzuhalten. Das ist hier aber nicht der Fall. Dass der
Vermieter die Wohnung seinem Mieter nicht mit der Erlaubnis zu
feuergefährlichem Verhalten überlassen hat, liegt für die Richter klar
auf der Hand.
\
(Quelle Bausparkasse)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X