Im Blickfeld

Wirkungsvolles Gesetz

Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) wirkt. Zumindest scheint es die Erwartungen hinsichtlich der Trennung von privaten und institutionellen Anlegern in den Offenen Immobilienfonds zu erfüllen. Ein Ziel des erst im April dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetzes ist es, die Publikumsfonds nur noch für Kleinanleger attraktiv zu gestalten und institutionelles Kapital in andere Fondsstrukturen - vor allem Spezialfonds - zu lenken. Dadurch, so hoffen Gesetzgeber und Fondsbranche, könnten die Kapitalanlagegesellschaften ihre Liquidität besser managen. Denn es waren vor allem sehr hohe Mittelzu- beziehungsweise-abflüsse, die zahlreiche Immobilien-Publikumsfonds in den vergangenen zehn Jahren in Bedrängnis brachten, weil geeignete Instrumente zur Steuerung des Vertriebs fehlten. Zuletzt waren es vor allem institutionelle und semi-institutionelle Anleger, die im Zuge der Finanzmarktkrise aus den Offenen Immobi-lien-Publikumsfonds Geldbeträge abzogen oder abziehen wollten. In der Folge mussten bis zu einem Dutzend dieser Sondervermögen die Rücknahme von Anteilscheinen aussetzen, vier Fonds werden aufgelöst.

Grundsätzlich wird die Intention, private und institutionelle Anleger zu trennen, von Vermögensverwaltern, Versorgungswerken, Pensionskassen, Versicherungen, Family Offices und Kreditinstituten begrüßt. Immerhin 93 Prozent von 112 Befragten einer Studie im Auftrag von Schroder Property stimmten im Juni 2011 mit der Absicht des Gesetzgebers überein. Allerdings meinen 47 Prozent, die dafür gefundene gesetzliche Regelung sei nicht gelungen. Hauptkritikpunkt ist, dass nur die Symptome behandelt würden, aber das Grundproblem der Offenen Immobilien-Publikumsfonds die tägliche Verfügbarkeit des Kapitals einerseits und die langfristige Kapitalanlage andererseits - ungelöst bliebe. So zweifeln die Investoren, dass die Vorschriften tatsächlich einen Dominoeffekt verhindern können, falls es erneut zur Schließung eines Fonds kommt. Sollte sich eine neuerliche Liquiditätsnot von Fonds abzeichnen, würden immerhin 67 Prozent nicht zögern, ihre Anteile zurückzugeben.

Entsprechend zurückhaltend sind die Anleger auch bei Neuinvestitionen. Während aktuell noch 65 Prozent der Befragten Kapital in diesen Sondervermögen haben, würde innerhalb der nächsten zwölf Monate nur noch jeder Dritte Anteile von Offenen Immobilien-Publikumsfonds zeichnen. Ein weiteres Drittel plant sogar, seine Anteile in den kommenden zwölf Monaten zurückzugeben. Vor allem die zweijährige Mindesthaltefrist und die Rückgabefrist von zwölf Monaten spricht für 40 Prozent der Befragten gegen eine Anlage in die Publikumsfonds. Vor allem Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerke wollen sich zurückhalten. Jüngstes und damit viertes "Opfer" dieses "Liebesentzugs" ist der Degi Global Business, der bis spätestens 30. Juni 2014 aufgelöst werden soll. Damit stehen nach BVI-Statistik zur Jahresmitte 2011 Fonds mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Milliarden Euro zur Abwicklung an. Weitere 21,4 Milliarden Euro sind in den Fonds "eingefroren".

Gewinner ist dagegen der Immobilien-Spezialfonds. 40 Prozent der Befragten, also sechs Prozentpunkte mehr als Mitte 2010, wollen in diese Fonds investieren. Noch rangiert diese Anlage gemessen am Volumen in den Portfolios hinter den Publikumsfonds, den Direktinvestments und Geschlossenen Fonds, doch sie gewinnt weiter an Beliebtheit. Dieser "Gesinnungswandel" ist durchaus vom Gesetzgeber beabsichtigt. L. H.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X