BaFin: erhebliche Fehler in Adler-Bilanzen

Quelle: Adler Real Estate AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat das Bilanzkontrollverfahren zu den Konzernabschlüssen 2020 und 2021 der in Berlin ansässigen Adler Real Estate AG abgeschlossen. Das teilte die Behörde direkt anch Weihnachten mit. Ruhe kehrt bei der Immobilientochter der Adler Group aber nicht ein. Denn auch die Bilanzen 2020 und 2021 sollen geschönt seien, so das Urteil. Insgesamt stellte die Aufseher sechs Rechnungslegungsfehler fest.

Dabei handelt es sich um bereits bekannte Mängel, wie die zu hohe Bewertung der Anteile an der Glasmacherviertel GmbH & Co. KG, nun allerdings auch in den Konzernbilanzwn zum 31. Dezember 2020 und 2021. Hierzu heißt es seitens der BaFin: „Die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 133 Millionen Euro ausgewiesenen restlichen Forderungen aus der Veräußerung von 75 Prozent der Anteile an der Glasmacherviertel GmbH & Co. KG („Glasmacherviertel“) waren um mindestens 86 Millionen Euro und die in Höhe von 52 Millionen Euro ausgewiesenen zurückbehaltenen 25 Prozent der Anteile an der Glasmacherviertel waren um mindestens 43 Millionen Euro zu hoch bewertet. Die im Rahmen der Entkonsolidierung der Glasmacherviertel zum 31. März 2020 erstmalig anzusetzenden Forderungen und Anteile waren zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Stattdessen basierte die Bewertung der Forderungen und der Anteile auf einem von den Vertragsparteien festgelegten Wert für das Gerresheim-Areal in Höhe von 375 Millionen Euro. Diese Bewertung reflektierte jedoch nicht die mit dem Projekt verbundenen Unsicherheiten bezüglich des Bebauungsplans und der Erteilung einer Baugenehmigung.“ Überhöhte Wertansätze für das Immobilienprojekt „Glasmacherviertel" in Düsseldorf hatten die Bilanzprüfer der Bafin bereits für den Jahresabschluss 2019 kritisiert. Adler dagegen hält die Bewertung für „angemessen und korrekt“ und prüft, ob man gegen die Fehlerfeststellung vorgehen werde, teilte das Unternehmen mit.  

Die weiteren Fehlerfeststellungen: In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 seien die restliche Kaufpreisforderung aus Verkauf von Aktien der Accentro Real Estate AG wesentlich überbewerte. In den Konzernbilanzen zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2021 war die in Höhe von 59 Millionen Euro ausgewiesene restliche Kaufpreisforderung, die auf den Verkauf von Aktien der Accentro Real Estate AG im vierten Quartal 2017 zurückging, wesentlich überbewertet. Adler hatte die ihr bekannten signifikanten Kredit- und Verwertungsrisiken – entgegen den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften – nicht berücksichtigt. So stellte das Unternehmen bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderung ausschließlich auf den Kurswert der verkauften Aktien zum Ende des Jahres 2020 beziehungsweise zum 8. Dezember 2021 ab, obwohl der Schuldner der restlichen Kaufpreisforderung bereits vorab mehrere Zahlungsfristen fruchtlos verstreichen ließ. Die ABFin fordert für den Wertansatz daher einen Risikoabschlag.

Darüber hinaus wurden Fehler bei einer Kaufpreisforderung gegen die AB Immobilien B.V. festgestellt. So habe Adler die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 32,5 Millionen Euro ausgewiesene Kaufpreisforderung gegen die AB Immobilien B.V. aus der Veräußerung eines Immobilienportfolios zum Nennwert angesetzt. Diese Forderung wäre allerdings zum zirka 18,9 Millionen Euro niedrigeren beizulegenden Zeitwert zu bewerten gewesen.

Und schließlich berachtet die Bilanzpolizei der BaFin auch ein Darlehen an die Muttergesellschaft argwöhnisch. Denn das Unternehmen habe im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 nicht angegeben, dass das am 29. Dezember 2021 an die Muttergesellschaft Adler Group S.A. ausgereichte Darlehen in Höhe von 265 Millionen Euro nicht besichert war.

Die BaFin ist in Folge des Wirecard-Skandals seit dem 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Sie hat die Aufgaben der »Bilanzpolizei« DPR bei börsennotierten Firmen übernommen.

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