Besser als befürchtet

LCR-Berechnung: Klassifizierung von Covered Bonds in Level 1 und Level 2 Quelle: Bayern-LB Research; Bloomberg; Dänisches Wirtschaftsministerium

Nach monatelangem Hin und Her hat die EU-Kommission Anfang Oktober endlich die neuen Liquiditätsanforderungen im Rahmen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) veröffentlicht. Für den Verband deutscher Pfandbriefbanken und seine Mitglieder gibt es dabei durchaus positive Überraschungen - ebenso wie für all die anderen Covered-Bond-Emittenten in Europa.

So ist die privilegierte Behandlung von Pfandbriefen und anderen Covered Bonds, neben den Staatsanleihen, gegenüber anderen Assetklassen nun amtlich. Und während dies für sehr gut (bis AA- in Level 1 B) beziehungsweise für gut geratete (bis A- in Level 2 A) Covered Bonds so vom Markt erwartet wurde und auch die Einbeziehung von Nicht-EU-Covered Bonds keine Überraschung darstellt, ist die Berücksichtigung von schlechter gerateten und ungerateten Covered Bonds in Level 2 B eine echte Neuigkeit für den Markt.

Analysten erwarten nun aufgrund der höheren Attraktivität gegenüber den in Level 2 eingruppierten Assetklassen wie Unternehmensanleihen (bis AA-), Schuldverschreibungen lokaler Gebietskörperschaften (mit Risikogewicht von 20 Prozent), Aktien und RMBS, aber natürlich insbesondere gegenüber unbesicherten Bankanleihen, die nicht zur Liquiditätsvorsorge verwendet werden dürfen eine Verstärkung der sowieso schon starken Spread-Einengungstendenzen infolge des Ankaufprogramms der EZB (CBPP3).

Auch auf der Zeitschiene gibt es Entspannung. Ursprünglich sollte die Regelung zum 30. Juni 2014 erlassen werden, um bis Ende Dezember 2014 in Kraft treten zu können. Durch die Verschiebung der LCR-Veröffentlichung soll die Liquiditätsdeckungsquote nun allerdings erst zum 1. Oktober 2015 eingeführt werden. Somit müssen die EU-Kreditinstitute erst in einem Jahr ihre Liquiditätspuffer mindestens zu 60 Prozent vorhalten. Ab Anfang 2018 sollen diese dann zu 100 Prozent eingehalten werden müssen. Einen Überblick über die verschiedenen Kriterien zur Einordnung der Covered Bonds gibt die Grafik auf dieser Seite. Red.

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