Risikoprivilegierung passt der EU-Kommission ...

Die Europäische Kommission ist mit der aktuellen Privilegierung der CRR-konformen Covered Bonds einverstanden. Das hat sie in ihrem Bericht zum Umsetzung des Artikel 129 der CRR klargestellt. Änderungen des Artikels sind derzeit nicht geplant. Einige Themen wie beispielsweise Transparenzvorschriften, die Behandlung garantierter Immobilienkredite (Sonderthema Frankreich) sowie die Einbeziehungen von Verbriefungen in die Deckungsstöcke (ebenfalls Sonderthema Frankreich) sollen aber mit den Marktteilnehmern diskutiert werden.

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