Ein Jahr geteilte Maklercourtage

Anlässlich des einjährigen Jubiläums der am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen Neuregelung der Maklercourtage hat Remax Germany ein sehr positives Fazit gezogen. Die Neuregelung habe sich bewährt und den Maklerberuf in Deutschland weiter professionalisiert. Unqualifizierte Makler, die zur Erlangung eines Auftrags ihre Dienste honorarfrei angeboten und dafür ihre Provision auf den Käufer abgewälzt hatten, seien aus dem Markt gedrängt worden. Positiv habe sich die Neuregelung auch auf die Kaufnebenkosten ausgewirkt: Nach einer Remax-eigenen Erhebung ist die Käuferprovision in jenen Bundesländern, in denen die Maklerkosten bisher nicht geteilt wurden, durchschnittlich um rund zwei Prozentpunkte gefallen. Der Privatverkauf, also der Verkauf ohne Makler, hat lediglich um rund 1 Prozent zugenommen. Die durchschnittliche Maklerprovision ist laut Remax etwas zurückgegangen: Der Makler bekommt in der Regel nicht mehr als 3 Prozent vom Verkäufer und 3 Prozent vom Käufer.

Grundsätzlich hätten sich zwei Modelle herauskristallisiert. Modell A: Der Makler vereinbart im Maklervertrag mit dem Verkäufer das Ziel eines Provisionssplits (in der Regel 3 Prozent zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer je Partei) und dass er mit dem späteren Käufer ebenfalls einen Maklervertrag mit demselben Courtage-Satz abschließt. Modell B: Der Makler schließt ausschließlich mit dem Verkäufer einen Maklervertrag ab und vereinbart eine Gesamtprovision von in der Regel 6 Prozent zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Außerdem vereinbart der Makler mit dem Verkäufer eine Doppeltätigkeit zur Suche eines Käufers. Der Verkäufer kann jedoch später entscheiden, ob er einen Teil der Provision (maximal bis zur Hälfte) auf den Käufer abwälzt.

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