Aufsätze

Unterstützung der Energiewende in den Kommunen

Selten hat ein Land ein solch ambitioniertes Projekt wie die Energiewende in Deutschland in Angriff genommen. Es gilt, die komplette Bandbreite einer modernen Infrastruktur neu aufzustellen - und das bei laufendem Betrieb! Um dieses Ziel in dem von der Bundesregierung festgelegten Zeithorizont umsetzen zu können, bedarf es einer Vielzahl von Maßnahmen, die von vielen unterschiedlichen Akteuren in Angriff genommen werden müssen. Zentrales Element ist sicherlich, die erneuerbaren Energien auszubauen - eine große technische, aber auch finanzielle Herausforderung, deren Erfolge sich erst in einigen Jahren zeigen werden. Wesentlich kurzfristigere Ergebnisse können dagegen durch die konsequente Steigerung der Energieeffizienz erzielt werden. Auf allen gesellschaftlichen Ebenen müssen stärker als bisher Verhaltens- und Produktionsmuster angepasst werden. Politik, Unternehmen, Energiekonzerne, Finanzwirtschaft, Private und vor allem auch Kommunen müssen gleichermaßen Ideen entwickeln und umsetzen.

Kommunen als Anbieter und Verbraucher

Kommunen haben hier eine Doppelfunktion. Auf der einen Seite sind sie direkt oder über ihre Stadtwerke Anbieter oder Erzeuger von Energie - auf der anderen Seite sind sie auch Energieverbraucher. Für die Energieversorgung wird der Stellenwert von Kommunen in Zukunft steigen, denn der Ausbau der erneuerbaren Energien hat eine Dezentralisierung der Energieversorgung zur Folge. Hier werden Kommunen, insbesondere deren Stadtwerke, eine große Rolle spielen. Denn auch beim Umstieg auf Sonne und Wind muss die Energieversorgung zu jeder Zeit sichergestellt werden. Will man die Versorgungssicherheit nicht gefährden, kann der Umstieg auf erneuerbare Energien nur gelingen, wenn regionale Verteilnetze aus- und umgebaut und Erzeugungsschwankungen ausgeglichen werden. Die Investitionen hierfür werden in vielen Fällen auf kommunaler Ebene nötig sein.

Bereits 2011 befanden sich nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) kommunale Kraftwerksvorhaben mit einem Investitionsvolumen von acht Milliarden Euro im Bau oder in konkreten Genehmigungsverfahren. Die Bedeutung dezentraler kommunaler Energieerzeugung wird in Zukunft noch weiter zunehmen.

Auch als Energieverbraucher sind Kommunen ein Schwergewicht. Allein der Energieverbrauch der kommunalen Gebäude kostet nach Berechnungen der Deutschen Energieagentur (Dena) Jahr für Jahr rund 2,25 Milliarden Euro. Angesichts der oftmals angespannten Haushaltslage in Städten und Kommunen werden steigende Energiekosten zu einem zunehmenden Problem und erhöhen den Druck auf Energieeinsparungen.

Großes Potenzial für Energieeinsparungen

Das Potenzial hierfür ist ausgesprochen groß. Von den insgesamt rund 300000 Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur wurden drei Viertel noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet, die wenigsten wurden umfassend energetisch saniert. Diese Einsparpotenziale zu erschließen, erfordert jedoch hohe Investitionen.

Eine im Auftrag der KfW erstellte Studie des Bremer Energieinstituts kommt zu dem Ergebnis, dass für eine energetische Sanierung aller Bestandsgebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur auf den von der EnEV-2009 vorgegebenen Standard für Neubauten die Summe von rund 75 Milliarden Euro notwendig wäre. Die KfW will mit einem breiten Angebot an Finanzierungs- und Beratungsprogrammen die Kommunen dabei unterstützen, trotz oder auch gerade wegen klammer Kassen, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen. Sie wird dabei nicht der einzige Akteur sein können, doch ist sie bereit, für diese Herausforderung Verantwortung zu übernehmen. Immerhin gehört die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in Kommunen seit vielen Jahren zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Inlandsförderung und ist im KfW-Gesetz ausdrücklich festgelegt.

Im Jahr 2011 hat die KfW rund 2,6 Milliarden Euro an Direktkrediten für Kommunen zugesagt. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben Förderkreditzusagen von fast 1,0 Milliarden Euro an kommunale Unternehmen und zirka 0,6 Milliarden Euro an gemeinnützige Organisationen über die Hausbanken der Antragsteller zur Verfügung gestellt. Sie gehört damit zu den größten Kommunalfinanzierern in Deutschland.

Einheitliche Zinsgestaltung für alle Kommunen

Die Finanzierungsangebote der KfW Kommunalbank beruhen auf zwei Säulen: Zum einen gibt es eine Basisförderung für alle Investitionen der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Als staatliches Förderinstitut kann sich die KfW derzeit besonders günstig refinanzieren - diese günstigen Konditionen gibt sie an ihre kommunalen Kunden weiter und bietet so für die gesamte Palette kommunaler Infrastrukturvorhaben ein attraktives Finanzierungsangebot.

Darüber hinaus gibt es für besondere Förderschwerpunkte zusätzliche Zinsvergünstigungen. Die Mittel hierfür werden vom Bund sowie der KfW zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich gilt das Prinzip: Je weiter ein Vorhaben über das gesetzlich vorgegebene (technische) Niveau hinausgeht, desto höher die Förderung. Oder anders ausgedrückt: Je innovativer und effizienter ein Vorhaben, desto günstiger die Finanzierung.

Die KfW will damit Anstöße für künftige Entwicklungen, gerade im Bereich Gebäudesanierung und Energiewende, geben. Als Basisförderung für kommunale Gebietskörperschaften steht der KfW-Investitionskredit Kommunen (IKK) zur Verfügung. Mit ihm können alle Investitionsvorhaben im kommunalen Bereich finanziert werden. Es sind Laufzeiten bis zu 30 Jahren möglich, die Zinsen variieren abhängig von der aktuellen Kapitalmarktentwicklung. Die jeweils gültigen Konditionen können auf der Homepage eingesehen werden.

Die Zinsgestaltung ist für alle Kommunen einheitlich, unabhängig von deren Größe, Lage, Haushaltssituation oder anderen Kriterien. Die Zinsbindungsdauer beträgt einheitlich zehn Jahre. Vorhaben bis zu zwei Millionen Euro kann die Kommune bis zu 100 Prozent über die KfW finanzieren, bei umfangreicheren Projekten kann die KfW sich bis zu 50 Prozent an der Finanzierung der Investitionskosten beteiligen. Der Höchstbetrag in diesem Programm beträgt 150 Millionen Euro pro Antragsteller pro Jahr.

Natürlich sind auch für die KfW die Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt nicht unbegrenzt. Sie kann und will ihren Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Kreditversorgung der Kommunen in Deutschland leisten. Doch gleichzeitig muss sie Möglichkeiten finden, eine gleichmäßige Verteilung der - auch für sie - begrenzten Ressourcen sicherzustellen. Im Rahmen der KfW-Kommunalfinanzierung werden den einzelnen Kommunen Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 750 Euro pro Einwohner zur Verfügung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Kreditobligen von bis zu fünf Millionen Euro. Die Praxis zeigt, dass dieses Finanzierungsvolumen für die allermeisten Kommunen ausreichend ist.

Förderangebot für kommunale Unternehmen

Für kommunale Unternehmen (das heißt privatrechtliche Unternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich in kommunalem Besitz befinden) steht der KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen (IKU) zur Verfügung. Zudem können dieses Programm unter bestimmten Umständen auch private Investoren im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen) nutzen.

Analog zum IKK ist die Förderung breit angelegt und erstreckt sich auf alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Mit bis zu 50 Millionen Euro können beispielsweise Vorhaben von kommunalen Verkehrsunternehmen, kommunalen Energieerzeugern, aber auch kommunaler Wasser- und/oder Abwasserbetriebe finanziert werden. Die Kredite werden wie bei den meisten KfW-Kreditprogrammen über die Hausbank vergeben.

Ein vergleichbares Förderangebot gibt es mit dem KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (IKS) auch für gemeinnützige Organisationen. Hier werden insbesondere alle Vorhaben im Bereich Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, aber auch bei Schulen und Kindergärten finanziert.

Bereits seit 2007 wird die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten gefördert. Um die Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen wurde 2011 dieses Angebot auf alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur ausgeweitet. Durch Haushaltsmittel des BMVBS können die Kredite in diesem Programm zu einem sehr günstigen Zins angeboten werden. Kommunen zahlen gegenwärtig weniger als 0,50 Prozent jährlich. Damit wird die Rentabilität von Sanierungsvorhaben spürbar verbessert.

Mehrere Ziele im Blick

Die Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz werden bewusst so aufgelegt, dass gleich mehrere Ziele erreicht werden: Die kommunalen Haushalte spüren langfristig eine deutliche Entlastung angesichts steigender Energiepreise, der Klimaschutz profitiert durch die Verringerung der CO2-Emissionen und ganz nebenbei werden Investitionen angeschoben und Arbeitsplätze geschaffen, wie eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Jülich zeigt. Dies wirkt sich wiederum positiv auf Steuereinnahmen und Sozialabgaben aus. Tatsächlich gibt es einen positiven Nettoeffekt, denn die Zusatzeinnahmen beziehungsweise Minderausgaben sind höher als die für die bundesverbilligten KfW-Programme im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren eingesetzten Haushaltsmittel.

Für die öffentlichen Haushalte entstanden durch jeden eingesetzten Fördereuro drei bis fünf Euro an Einnahmen durch Steuern und Sozialabgaben und verringerte Kosten der Arbeitslosigkeit. Aktuell ist geplant, in Abstimmung mit dem BMVBS, die Attraktivität dieses Förderangebots durch die Einführung von Tilgungszuschüssen, neue Förderstufen für besonders anspruchsvolle Sanierungen sowie die bessere Berücksichtigung der speziellen Ansprüche bei der Sanierung von Denkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz noch weiter spürbar zu erhöhen.

Beispiel Stadtbeleuchtung

Wie wirksam eine gezielte Förderung der Energieeffizienz sein kann, zeigt ein anderes Beispiel. Seit dem letzten Jahr fördert die KfW die energieeffiziente Stadtbeleuchtung. Im Bereich der Straßenbeleuchtung besteht ein besonders großes Einsparpotenzial. Mindestens 30 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist dringend erneuerungsbedürftig. Der Anteil des Stromverbrauchs hierfür beträgt durchschnittlich knapp 40 Prozent des Gesamtstromverbrauchs von Städten und Gemeinden. Die Investitionen in die energieeffiziente Stadtbeleuchtung erzielen nicht nur positive Umwelteffekte, sondern senken langfristig die Energie- und Wartungskosten deutlich und entlasten damit die kommunalen Haushalte signifikant. In aller Regel amortisieren sich die Investitionen bereits nach zirka zehn bis 15 Jahren. Die günstigen KfW-Zinsen (gegenwärtig unter 1,0 Prozent per annum) erhöhen die Rentabilität der Vorhaben und geben damit einen wichtigen Anstoß zur Umsetzung entsprechender Projekte in den Kommunen.

Gezielte Investitionen in die kommunale Energieversorgung

Ebenfalls im Rahmen der Energiewende ist seit dem 1. Juni 2012 ein maßgeschneidertes Programm für gezielte Investitionen in die kommunale Energieversorgung aufgelegt, um damit die Kommunen und kommunale Unternehmen zu unterstützen, die wachsenden Anforderungen bei der flexiblen Stromerzeugung zu bewältigen. Konkret finanziert wird damit der Bau von flexiblen konventionellen Gaskraftwerken.

Durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien werden solche flexiblen Stromerzeuger immer wichtiger, um die Energieversorgung auch zu sichern, wenn die Sonne nicht scheint oder kein Wind weht. Außerdem finanziert die KfW auch Investitionen in die Stromspeicherung - sowohl in bewährte (Pumpspeicherkraftwerke) wie auch in neuere Speichertechnologien - und in Verteilnetze. Diese Kredite werden aus eigenen Mitteln verbilligt.

Daneben gibt es bereits seit 1. Februar 2012 das aus Mitteln des Bundes zinsverbilligte Programm "Energieeffiziente Quartiersversorgung". Hier werden Investitionsvorhaben im Bereich der Wärmeversorgung gefördert, zum Beispiel durch erdgasbetriebene KWK-Anlagen oder Anlagen zur Nutzung von industrieller Abwärme und ihre Integration in Wärmenetze.

Der Ansatz auf Quartiersebene und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist erfahrungsgemäß besonders sinnvoll. So kann zum Beispiel die Abwärme einer Glasbrennerei dazu genutzt werden, um das örtliche Schwimmbad zu beheizen. Oder ein Blockheizkraftwerk eines Krankenhauses kann gleichzeitig auch die Wärmeversorgung einer angrenzenden Schule übernehmen.

Ökonomisch sinnvolle Entscheidungen fördern

Neben den investiven Maßnahmen wird beim Quartiersansatz auch die vor-investive Planungsphase mit Zuschüssen aus Mitteln des BMVBS gefördert. Dabei sollen Anreize gesetzt werden, bei der Planung über Einzelmaßnahmen hinauszudenken und auch die Wechselwirkungen von Energieverbrauchern im Stadtquartier zu berücksichtigen. Ist es beispielsweise wirtschaftlich, bei einem relativ hohen Sanierungsstand weiter in die (teure) Dämmung zu investieren oder sollte nicht vielmehr das Geld in neue Wärmeversorgungsanlagen und-netze gesteckt werden? Damit Kommunen hier wirklich ökonomisch sinnvolle Entscheidungen treffen können, bezuschusst die KfW mit Hilfe des BMVBS die Erstellung von integrierten Sanierungskonzepten und auch einen Sanierungsmanager, der den Prozess der Umsetzung mit den vielfältigen Akteuren im Quartier moderiert und vorantreibt.

Auch in Zukunft wird die KfW Kommunalbank ihr Förderangebot weiterentwickeln und sich den Herausforderungen der Zeit stellen. Eine davon ist neben der Energiewende, auch der demografische Wandel in Deutschland. Hier ist die KfW gegenwärtig dabei, gemeinsam mit der Bundesregierung, Ansätze zu entwickeln, um den Kommunen eine adäquate bankseitige Unterstützung bei Investitionen auf diesem Feld anbieten zu können.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X