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Zentralbanken: Euro-1: Grundprinzipien des CPSS gewahrt

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat

Mitte November 2011 eine Beurteilung des Euro-Zahlungsverkehrssystems der EBA Clearing Company (Euro-1) veröffentlicht. Der Beurteilungsbericht mit dem Titel "Euro-1 Oversight Assessment Report" wurde anhand der vom Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (Committee on Payment and Settlement Systems - CPSS) definierten Grundprinzipien für systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme erstellt und im Rahmen der gemeinsamen Überwachungsfunktion von den Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets von der EZB koordiniert. Dem Gesamtergebnis zufolge entspricht das Euro-Zahlungsverkehrssystem der EBA Clearing Company (Euro-1) den Grundprinzipien I bis IX des CPSS entspricht.

Aufgrund des Fehlens einer dezidierten Risikosteuerungsfunktion innerhalb des Unternehmens wird das Grundprinzip X (bezüglich der Struktur) lediglich weitgehend eingehalten. Darüber hinaus gibt der Bericht dem Betreiber Empfehlungen für Verbesserungen in einigen Bereichen, wobei betont wird, dass keiner der genannten Punkte ein nennenswertes Risiko für das effektive Funktionieren darstellt.

Zum Hintergrund der Prüfung: Der CPSS, der sich aus Vertretern der Zentralbanken der G10 zusammensetzt, hat im Januar 2001 zehn Grundprinzipien als maßgebliche Standards für die Ausgestaltung und den Betrieb systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme in allen Ländern festgelegt.

Im Januar 2001 verabschiedete der EZB-Rat die Grundprinzipien als Mindeststandards für die Überwachung von Großbetragszahlungssystemen in Euro. Vom CPSS und vom Technischen Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions - IOSCO) wird derzeit ein neuer Prinzipienkatalog für Finanzmarktinfrastrukturen entwickelt. Die neuen Prinzipien könnten die Grundprinzipien des CPSS als geltende Standards für die Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen ablösen. Der angesprochene Beurteilungsbericht ist auf der Website der EZB (www.ecb.europa.eu/pub) abrufbar.

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