Basiszinssatz unverändert

Die Deutsche Bundesbank hat Ende vergangenen Jahres nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz errechnet und seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 29. Dezember 2015 betrug 0,05 Prozent. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2015 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2015 hat ebenfalls 0,05 Prozent betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2016 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von minus 0,83 Prozent (zuvor minus 0,83 Prozent).

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X